News im Texingtal
Neue Attraktion in Plankenstein
Der ehemalige Fußgängersteg vom Bahnhof Melk hat eine neue Funktion. Auf dem rückseitigen Felsrücken der Burg Plankenstein, wurde der Steg vom Burgbesitzer Hr. Podstatny als Übergang zur Aussichtsplattform errichtet und bietet einen herrlichen Ausblick auf die gesamte Region des Melk-, Mank- und Texingtales.
Zukunftsweisendes Bauobjekt
Mit dem Spatenstich am 12. April 2012 wurde der Grundstein für dieses Vollholz-Projekt im Zentrum von Texing "gelegt". Es wird das Musikerheim, die Rot-Kreuz-Stelle sowie in späterer Folge das Gemeindeamt in einem 2. Bauabschnitt auf der sogenannten "Greul-Wiese" errichtet. Baubeginn: April 2012.
Ortsprospektpräsentation
Der neue Ortsprospekt der Gemeine Texingtal wurde am 25. März beim Josefikirtag der Öffentlichkeit präsentiert.

Bürgermeistertreffen in Bischofstetten
Die Bürgermeister des ehem. Gerichtsbez. Mank beim Arbeitstreffen in Bischofstetten mit dem neuen Bezirkshauptmann Hofr. Dr. Norbert Haselsteiner.

Pfarrer Cornelius Tirkey
hat am 4. September offiziell die seelsorgliche Betreuung des Pfarrverbandes Texing, Kirnberg und Plankenstein übernommen. Im Rahmen einer hl. Messe wurde er von den Vertretern der Pfarren, den beiden Gemeinden sowie zahlreichen Messbesuchern herzlich willkommen geheißen.
Oldtimer machen Rast in Texing
auf der Benefiz-Fahrt für das Projekt "Saniob - Rumänische Kinder" von Melk über Türnitz - Texingtal zurück nach Melk.
Baugründe (auch Baurechtsgründe) zu kaufen:
bei Schmutz Manfred, 3242 Texing, Steingrub 3, Tel. 0676/5652124.
Die Baugründe 198/7, 198/6, 198/5, 202/6, 202/5, 198/2 , 198/3 und 198/15 sind bereits verkauft bzw. vergeben.
Neuparzellierung Steingrub - Plan zum herunterladen
Zur Information: Ein Teil dieser Baugründe werden auch als Baurechtsgrund vergeben, dh. das ausgewählte Grundstück darf nicht mehr als ca. 700 m2 übersteigen. Das Land NÖ ist bis zum Rückkauf des Grundstückes Eigentümer. Das Baurecht ermöchlicht, obwohl man noch nicht grundbücherlicher Eigentümer ist, das Grundstück zu bebauen und das Baurecht als Sicherstellung für eventuell aufgenommene Baukredite zu verwenden. So ist man in der ersten Phase des Bauens nicht mit den Kosten des Grundkaufs konfrontiert und kann sich gänzlich auf die Errichtung der neuen Existenz konzentrieren. Lediglich ein Bauzins in der Höhe von einem Prozent der Anschaffungskosten muss jährlich bis zum Erwerb des Grundstücks entrichtet werden.
Mehr Information finden Sie noch unter www.noe.gv.at/Bauen-Wohnen/Bauen-Neubau/Baurechtsaktion





























